Ev. Friedhof Horstmar

Unsere Kirchengemeinde unterhält einen kleinen Friedhof an der Preußenstraße zwischen Horstmar und Beckinghausen.
Er ist nicht nur ein Blickfang für Menschen, die am Kanal spazieren gehen. Vor allem möchten wir hier Angehörigen einen würdigen Ort für ihre Trauer an der Ruhestätte ihrer Verstorbenen bieten.
Es gibt ein weitgefächertes Angebot von Grabstellen ohne Pflege bis zu traditionsreichen Familiengruften. 
Für die Trauerfeier steht unsere frisch renovierte Kapelle mit bis zu 80 Plätzen zur Verfügung.

Ihre Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unseres evangelischen Kirchenkreises. Ihre Ansprechpartnerin ist:
Michaela Schacht
Kreiskirchenamt
Jägerstr. 5
44145 Dortmund
Tel. 0231-22962-428
Fax 0231-22962-422
E-Mail: Michaela.Schacht@ekkdo.de

Manche Fragen lassen sich auch unkompliziert mit den Mitarbeitern der Friedhofsgärtnerei Wolf direkt vor Ort klären.

Hier finden Sie alle Bestattungsarten unseres Friedhofs auf einen Blick.

Hier geht es zum Lageplan des Friedhofs.

Hier finden Sie wichtige Formulare zum Herunterladen:
Grabmalantrag und Bestattungsantrag

 

Urnengarten

Foto: Heike Hartmann

Wahlgemeinschaftsgrabstätten im Urnengarten werden für 2 Urnenbestattungen vergeben. Die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte erfolgt durch den Friedhofsgärtner. Auf eine vorhandene Grundplatte wird nach der Bestattung ein Pultstein befestigt. Dieser wird mit Vor- und Nachnamen sowie
Geburts- und Sterbejahr beschriftet. Das Nutzungsrecht kann einmalig verlängert werden. (Weitere Impressionen hier!)

Bestattungsbaum

Der BESTATTUNGSBAUM oder FRIEDBAUM greift die Tradition der Friedwälder auf. An diesem Baum können Urnen bestattet werden. Namensschilder erinnern an die Verstorbenen. Die Laufzeiten der Grabstellen liegen deutlich über den üblichen Ruhe- und Nutzungszeiten.

Das Reihengrab

Das REIHENGRAB ist ein Einzelgrab, das ohne Wahlmöglichkeit in einer Reihe vergeben wird. Wer das Nutzungsrecht (30 Jahre) für ein Reihengrab erwirbt, übernimmt auch die Pflegeverpflichtung. Diese kann auch auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden. Eine Verlängerung ist nach Ablauf der Nutzungszeit nicht möglich.

Das Reihengrab im Geimeinschaftsgrabfeld

Das REIHENGRAB IM GEMEINSCHAFTSGRABFELD (Rasengräber) ist ohne Pflegeverpflichtung. Nutzungsrechte werden nicht erworben. Blumen, Gestecke o. ä. können an einem besonderen Denkstein abgestellt werden. Die Unterhaltung (30 Jahre) liegt bei der Friedhofsgärtnerei.

Das Urnenreihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld

Das URNENREIHENGRAB IM GEMEINSCHAFTSGRABFELD (Rasengräber) ist ohne Pflegeverpflichtung. Nutzungsrechte werden nicht erworben. Blumen, Gestecke o. ä. können an einem besonderen Denkstein abgestellt werden. Die Unterhaltung (20 Jahre) liegt bei der Friedhofsgärtnerei.

Das Urnenwahlgrab

Auf einem URNENWAHLGRAB können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Wer das Nutzungsrecht (25 Jahre) für diese Wahlgrabstelle erwirbt, übernimmt auch die Pflegeverpflichtung. Diese kann auch auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden.
Neben den bepflanzten Wahlgrabstellen gibt es auch die Stellen mit einer Ganzabdeckung mit einer Marmorplatte.
Ist eine Wahlgrabstelle abgelaufen, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Sofern keine maßgeblichen Gründe dagegen sprechen (Planungen zur Veränderung der Friedhofsgestaltung z. B.), wird die Friedhofsverwaltung diese auch genehmigen.

Das Wahlgrab

Das WAHLGRAB ist in der Regel mehrstellig. Es bietet im Unterschied zu Reihengräbern die Möglichkeit, dass Angehörige die Stelle aussuchen können. Wer das Nutzungsrecht (30 Jahre) für diese Wahlgrabstelle erwirbt, übernimmt auch die Pflegeverpflichtung. Diese kann auch auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden. Ist eine Wahlgrabstelle abgelaufen, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Sofern keine maßgeblichen Gründe dagegen sprechen (Planungen zur Veränderung der Friedhofsgestaltung z. B.), wird die Friedhofsverwaltung diese auch genehmigen.
Auf dem Ev. Friedhof können so noch einige alte große Familiengrabstätten seit Generationen erhalten und weiter geführt wurden

Das Wahlgrab mit zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Das WAHLGRAB MIT ZUSÄTZLICHEN GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN ist zweistellig. Es handelt sich um Rasengrab, das mit einem aufstehenden Grabmal auf einer Grundplatte gestaltet wird. Die Grundplatte bietet die Möglichkeit, Gestecke und Blumen abzulegen. Die Verantwortung für den Stein liegt bei den Nutzungsberechtigten. Die Unterhaltung des Feldes liegt bei der Friedhofsgärtnerei (Nutzungsdauer: 30 Jahre).
Bei dieser Grabstelle wird die Entlastung bei der Pflege mit den Vorzügen des Wahlgrabes verbunden.