Kircheneintritt

Sie überlegen, (wieder) in die Evangelische Kirche einzutreten?

Das freut uns! Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen zum Kircheneintritt.

 

An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit einer Pfarrerin unserer Gemeinde vereinabren. Gemeinsam füllen Sie das Eintrittsformular aus. Dazu wird Ihr Personal-Ausweis benötigt.

Alle Kontakte und die für Ihren Wohnort zuständige Pfarrerin finden hier.

 

Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt?

Ja. Der Kirchenkreis Dortmund, zu dem unsere Gemeinde gehört, bietet zwei zentral gelegene Eintrittsstellen an. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten.

KIEZ an St.Georg-Kirche in Lünen

reinoldiforum an der St. Reinoldi-Kirche in Dortmund

 

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt, auf jeden Fall von allen Kirchen, die die »Magdeburger Erklärung« zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet haben. Dazu gehören neben der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe und andere evangelische Kirchen. In Zweifelsfällen fragen Sie uns. 

Wiedereintrittswillige werden also nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Kircheneintritt benötigen wir Ihren Personalausweis und möglichst auch Ihre Taufurkunde. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) gebraucht.

 

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Kirchenmitglieder, deren zu versteuerndes Einkommen 8.354 Euro (alleinstehend) bzw. 16.708 Euro (zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten) nicht übersteigt, zahlen keine Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, ist das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt zu informieren:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erfolgt eine automatische Meldung durch die Kirchengemeinde an die Kommune. Sie müssen also weder zum Finanzamt gehen noch den Arbeitgeber informieren.
  • Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie den Eintritt dem Finanzamt melden. In diesem Fall erfolgt keine Meldung durch die Kirchengemeinde. Nur so ist im nächsten Jahresausgleich eine (auch rückwirkende) Kirchensteuerberücksichtigung gewährleistet.

Kontakt

Evangelische Kirchengemeinde Horstmar-Preußen
Jägerstr. 57, 44532 Lünen 

Büro Preußen: Tel. 02306/40171

Büro Horstmar: Tel. 02306/47860

Email: do-kg-horstmar-preussendontospamme@gowaway.ekkdo.de

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