Trauerfall

Ein Angehöriger ist gestorben und Sie haben eine Frage zur Beerdigung?
Wir helfen Ihnen gerne, Antworten zu finden.

 

Was muss ich für eine kirchliche Bestattung tun?

Bei einem Sterbefall wird in der Regel ein Bestattungsinstitut informiert und mit der Durchführung beauftragt. Dort klären Sie auch, ob es eine Trauerfeier geben soll und wer diese durchführt. Wenn Sie sich eine evangelische Trauerfeier wünschen, informiert das Bestattungsinstut die/den zuständige/n Pfarrer*in und stimmt mit Ihr/Ihm den Termin der Beerdigung bzw. Trauerfeier ab.

Welche/r Pfarrer*in für die kirchliche Bestattung zuständig ist, hängt davon ab, in welcher Gemeinde die verstorbene Person zuletzt Mitglied war. Meist hängt das vom Wohnort der verstorbenen Person ab. Eine Übersicht über die Seelsorgebezirke unserer Gemeinde finden Sie hier.

 

Was ist eine kirchliche Bestattung?

Die kirchliche Bestattung besteht in der Regel aus der Trauerfeier in der Kapelle des Friedhofs, in der Kirche oder in anderen dafür bestimmten Räumen und der anschließenden Beisetzung des Sarges oder der Urne auf dem Friedhof.

Es ist auch möglich, dass die Trauerfeier vor der Einäscherung stattfindet und die Beisetzung der Urne zu einem späteren Zeitpunkt von einer/m Pfarrer*in begleitet wird.

Die Trauerfeier ist ein Gottesdienst, in dem der verstorbenen Person gedacht und ihr Leben im Lichte eines (von Ihnen ausgewählten) Bibelverses gewürdigt wird. Meist wird die Trauerfeier musikalisch begleitet.

 

Können individuelle Wünsche für die Gestaltung der kirchlichen Bestattung berücksichtigt werden?

Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den Hinterbliebenen voran. Bei diesem Gespräch können Ihre Wünsche, auch bezüglich der musikalischen Gestaltung, besprochen werden.

 

Wer kann kirchlich bestattet werden?

In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint.

Kirchlich bestattet werden können auch Kinder, die noch nicht getauft waren. Auch ein Mensch, der Suizid begangen hat, kann sich kirchlich bestatten lassen.

Welche/r Pfarrer*in für die kirchliche Bestattung zuständig ist, hängt vom Wohnort der verstorbenen Person ab. Eine Übersicht über die Seelsorgebezirke finden Sie hier.

 

Kann auf einem evangelischen Friedhof jemand bestattet werden, der nicht zur evangelischen Kirche gehört hat?

Auf dem evangelischen Friedhof unserer Gemeinde können Menschen jeder oder ohne Konfession bestattet werden. Informationen zum Ev. Friedhof in Lünen-Horstmar finden Sie hier.

 

Was ist eine Aussegnung?

Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden, die nach alter Tradition im Wohnhaus der verstorbenen Person gehalten wurde.
Heute ist eine Aussegnung an unterschiedlichen Orten denkbar: am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Alters- oder Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Für viele Menschen sind die gebundene Form der Andacht und die Worte der Tradition hilfreich, um dem Unfassbaren Ausdruck zu geben.

Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Pfarrerin Kontakt auf. Welche Pfarrerin für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Eine Übersicht über die Seelsorgebezirke finden Sie hier.

Gerne sind wir auch bereit Sie und Ihre Angehörigen in einer Zeit schwerer Krankheit oder des Sterbens zu begleiten und zu unterstützen.

 

Wie geht es nach der kirchlichen Bestattung weiter?

Im Gemeindegottesdienst am Sonntag nach der Beisetzung nennen wir noch einmal den Namen der verstorbene Person und beten für sie.

Zum Gottesdienst am Eiwgkeitssonntag laden wir alle Angehörigen ein, die im vergangenen Jahr einen Menschen verloren haben. Darüber hinaus ist der Gottesdienst offen für alle Trauernden.

Für Trauernde gibt es ein offenes Angebot: Zum "Treffpunkt für Trauernde" sind alle eingeladen, die in kleiner Runde über ihre Trauer sprechen und Erfahrungen austauschen möchten.

Kontakt

Evangelische Kirchengemeinde Horstmar-Preußen
Jägerstr. 57, 44532 Lünen 

Büro Preußen: Tel. 02306/40171

Büro Horstmar: Tel. 02306/47860

Email: do-kg-horstmar-preussendontospamme@gowaway.ekkdo.de

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